Schutzvertrag
Vertrag zwischen Eigentümerschaft und Behörde über den Schutz eines Gebäudes. Häufiges, aber nicht das einzige Ergebnis eines Schutzentscheids. Er wird in der Regel im Grundbuch angemerkt und gilt dann auch für spätere Eigentümerinnen und Eigentümer.
Verwandte Begriffe
- Grundbuch
- Öffentliches Register, das festhält, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Eine Anmerkung macht eine Beschränkung wie einen Schutzvertrag für alle sichtbar.
- Provokationsverfahren
- Begehren der Eigentümerschaft, dass die Behörde verbindlich entscheidet, ob ein Gebäude aus dem Inventar geschützt wird. Der Entscheid entlässt es aus dem Inventar oder stellt es unter Schutz, durch eine Verfügung oder einen Schutzvertrag. Im Kanton Zürich muss er innert eines Jahres fallen.