Verzeichnis der Bauten, die Kanton oder Gemeinde als möglicherweise schützenswert erfasst haben. Ein Eintrag ist noch kein Schutz. Er löst aber eine Abklärung aus, sobald am Gebäude etwas verändert werden soll.
Begehren der Eigentümerschaft, dass die Behörde verbindlich entscheidet, ob ein Gebäude aus dem Inventar geschützt wird. Der Entscheid entlässt es aus dem Inventar oder stellt es unter Schutz, durch eine Verfügung oder einen Schutzvertrag. Im Kanton Zürich muss er innert eines Jahres fallen.
Schwupp erklärt, ersetzt aber keine Fachperson. Verbindlich ist, was deine Gemeinde und dein Kanton sagen. Für rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen wende dich an Architekturbüro, Rechtsberatung, Treuhand oder Bank.