Baugesuch

Der Antrag an die Gemeinde, bauen zu dürfen, mit Plänen, Formularen und Nachweisen.

Wo der Begriff im Ablauf vorkommt

Verwandte Begriffe

Begehren um Zustellung
Im Kanton Zürich der Weg, sich gegen ein Baugesuch zu wehren. Wer innert 20 Tagen ab Publikation die Zustellung des Entscheids verlangt, kann ihn danach mit Rekurs anfechten. Ein Einspracheverfahren gibt es dort nicht.
Einsprache
Einwand von Nachbarn oder anderen Betroffenen gegen ein Baugesuch, während es öffentlich aufliegt, je nach Kanton 14 bis 30 Tage. Einige Kantone, etwa Zürich, kennen keine Einsprache: Dort verlangt man den Entscheid und kann ihn danach anfechten.
Rechtsverwahrung
Im Kanton Bern ein Hinweis an die Beteiligten, dass ein Baugesuch private Rechte berührt, etwa eine Dienstbarkeit. Sie ist keine Einsprache und hält das Verfahren nicht auf.
Vereinfachtes Verfahren
Ein Baugesuch ohne Publikation, für Vorhaben, die niemanden sonst berühren. Die Gemeinde entscheidet schneller als im ordentlichen Verfahren. Name und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton.
Vorentscheid
Verbindliche Antwort der Baubehörde auf einzelne Fragen eines Vorhabens, bevor das ganze Baugesuch ausgearbeitet ist.

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