Baugesuch
Der Antrag an die Gemeinde, bauen zu dürfen, mit Plänen, Formularen und Nachweisen.
Wo der Begriff im Ablauf vorkommt
Neubau
Umbau
- Idee und Bedarf: Hier kommt der Begriff vor
- Planung und Kosten: Hier kommt der Begriff vor
- Bewilligung: Hier kommt der Begriff vor
- Pläne und Raumbuch: Hier kommt der Begriff vor
- Offerten und Vergabe
- Baufreigabe: Hier kommt der Begriff vor
- Organisation
- Ausführung
- Abnahme und Übergabe
- Abschluss und Garantie
Verwandte Begriffe
- Begehren um Zustellung
- Im Kanton Zürich der Weg, sich gegen ein Baugesuch zu wehren. Wer innert 20 Tagen ab Publikation die Zustellung des Entscheids verlangt, kann ihn danach mit Rekurs anfechten. Ein Einspracheverfahren gibt es dort nicht.
- Einsprache
- Einwand von Nachbarn oder anderen Betroffenen gegen ein Baugesuch, während es öffentlich aufliegt, je nach Kanton 14 bis 30 Tage. Einige Kantone, etwa Zürich, kennen keine Einsprache: Dort verlangt man den Entscheid und kann ihn danach anfechten.
- Rechtsverwahrung
- Im Kanton Bern ein Hinweis an die Beteiligten, dass ein Baugesuch private Rechte berührt, etwa eine Dienstbarkeit. Sie ist keine Einsprache und hält das Verfahren nicht auf.
- Vereinfachtes Verfahren
- Ein Baugesuch ohne Publikation, für Vorhaben, die niemanden sonst berühren. Die Gemeinde entscheidet schneller als im ordentlichen Verfahren. Name und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton.
- Vorentscheid
- Verbindliche Antwort der Baubehörde auf einzelne Fragen eines Vorhabens, bevor das ganze Baugesuch ausgearbeitet ist.