Generalunternehmer (GU)

Auch: Generalunternehmer, Generalunternehmern, GU

Führt den ganzen Bau nach den Plänen des Architekturbüros unter einem einzigen Vertrag aus und beauftragt selbst die Subunternehmer.

Wo der Begriff im Ablauf vorkommt

Neubau

Umbau

Verwandte Begriffe

Architekturbüro
Plant das Gebäude und begleitet die Bauherrschaft, üblicherweise nach der Ordnung SIA 102, die den Umfang der Leistungen beschreibt.
Bauhandwerkerpfandrecht
Recht eines unbezahlten Handwerkers oder Subunternehmers, ein Pfand auf dem Grundstück eintragen zu lassen, auch wenn die Bauherrschaft den Generalunternehmer bereits bezahlt hat.

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