Bauen im Kanton Wallis

Stand der Recherche: 14.10.2026

Wer im Kanton Wallis baut oder umbaut, braucht meist eine Bewilligung der Gemeinde. Hier steht, welche Verfahren der Kanton kennt, wie die Bewilligung abläuft und was er sonst eigens regelt, so wie Schwupp es im Bauplan erklärt. Verbindlich ist, was deine Gemeinde sagt.

Die Verfahren

Ordentliches Verfahren

Bis zum Entscheid typisch 3 bis 8 MonateSchätzung von Schwupp

Mit Publikation: Das Gesuch liegt öffentlich auf, und Betroffene können sich wehren.

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Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Allgemein: Vereinfachtes Verfahren

Bis zum Entscheid typisch 2 bis 4 MonateSchätzung von Schwupp

Ohne Publikation, für Vorhaben, die niemanden sonst berühren.

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Meldeverfahren

Bis zum Entscheid typisch 5 bis 11 WochenSchätzung von Schwupp

Eine Meldung an die Gemeinde statt eines Baugesuchs, für kleine Vorhaben.

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Welches Verfahren gilt

Die Behörde entscheidet, welches Verfahren gilt: das ordentliche Verfahren mit Publikation im Amtsblatt, das vereinfachte Bewilligungsverfahren ohne Publikation für unbedeutende Arbeiten, die keine Interessen Dritter berühren, das Meldeverfahren etwa für Solaranlagen auf dem Dach oder eine Wärmepumpe als Ersatz der Heizung, oder bewilligungsfrei, etwa für Änderungen im Innern. Eine neue Fassadenfarbe braucht im Wallis eine Bewilligung.

Das ordentliche Verfahren dauert meist drei bis sechs Monate. Eine Meldung muss mindestens 30 Tage vor Baubeginn eingehen, für eine Wärmepumpe 60.

Die Bewilligung im Kanton Wallis, Schritt für Schritt

Die Behörde prüft das Gesuch, publiziert es im Amtsblatt und holt die Stellungnahmen des Kantons ein. Während 30 Tagen können Betroffene Einsprache erheben. Innerhalb der Bauzone entscheidet der Gemeinderat, ausserhalb die Kantonale Baukommission. Rechtskräftig ist die Baubewilligung nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen.

Dauert üblicherweise 3 bis 8 MonateSchätzung von Schwupp.

Vollständigkeit prüfen lassen 1 bis 4 WochenFrist, die das Gesetz der Behörde setzt; oft überschritten

Die Behörde prüft, ob das Gesuch richtig und vollständig ist. Fehlt etwas, schickt sie es innert 10 Tagen zur Verbesserung zurück. Ist offensichtlich, dass das Vorhaben so nicht bewilligt werden kann, sagt sie es dir innert 30 Tagen. Hältst du nicht innert 30 Tagen am Gesuch fest, gilt es als zurückgezogen.

Warum
Spätestens 30 Tage nach Eingang des vollständigen Dossiers muss das Gesuch publiziert sein. Besondere Unterlagen wie die Schadstoffdiagnose dürfen bis 60 Tage nach der Auflage folgen, wenn du das im Gesuch ankündigst.
Wer
Das Bauamt der Gemeinde. Nachforderungen beantwortet meist das Architekturbüro.
Was du brauchst
Die Eingangsbestätigung der Gemeinde und, falls verlangt, die nachgeforderten Unterlagen.

Stolpersteine

Nachforderungen liegen lassen. Die Frist der Behörde läuft erst weiter, wenn alles da ist.

Dauert üblicherweise 1 bis 4 WochenFrist, die das Gesetz der Behörde setzt; oft überschritten.

Publikation und Einsprachefrist abwarten 4 WochenGesetzliche Frist, auf den Tag genau

Das Gesuch wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Während 30 Tagen ab der Publikation kann jede interessierte Person das Dossier bei der Behörde einsehen, auf eConstruction mit dem publizierten Dossiercode. Wer unmittelbar betroffen ist, kann schriftlich und begründet Einsprache erheben, aber nur wegen Verletzung öffentlichen Rechts. Wer keine Einsprache erhebt, kann den Entscheid später nicht anfechten.

Warum
Erst nach Ablauf der Frist ist klar, ob jemand Einwände hat. Eine Rechtsverwahrung weist nur auf private Rechte hin und macht niemanden zur Partei.
Wer
Die Gemeinde. Du wartest und bleibst erreichbar.
Was du brauchst
Das Datum der Publikation im Amtsblatt und das Ende der Frist von 30 Tagen.

Stolpersteine

In dieser Zeit schon Aufträge für die Ausführung vergeben. Bis zur Bewilligung kann sich das Projekt noch ändern.

Frist: Einsprachefrist.

Dauert üblicherweise 4 WochenGesetzliche Frist, auf den Tag genau.

Prüfung durch Gemeinde und Fachstellen 2 bis 6 WochenSchätzung von Schwupp

Innerhalb der Bauzone entscheidet der Gemeinderat, ausserhalb die Kantonale Baukommission (KBK). Braucht ein Gesuch Stellungnahmen des Kantons, schickt die Gemeinde es über eConstruction an den Informationsschalter für Baubehörden (ISBB), auch schon während der Auflage. Der ISBB holt die Stellungnahmen der kantonalen Stellen ein und meldet der Gemeinde das Ergebnis innert 30 Tagen.

Warum
Der ISBB kann seine Frist einmal verlängern, danach gelten fehlende Stellungnahmen als positiv. Der Gemeinderat entscheidet innert 8 Wochen nach Ende der Auflage oder nach Eingang aller Stellungnahmen.
Wer
Das Bauamt und die Fachstellen von Gemeinde und Kanton. Rückfragen beantwortet meist das Architekturbüro.
Was du brauchst
Erreichbarkeit für Rückfragen und die Einschätzung des Architekturbüros zu verlangten Änderungen.

Stolpersteine

Eine verlangte Projektänderung unterschätzen. Ändert sich das Projekt wesentlich, wird das Gesuch unter Umständen neu publiziert.

Dauert üblicherweise 2 bis 6 WochenSchätzung von Schwupp.

Einsprachen behandeln 1 Woche bis 3 MonateSchätzung von Schwupp

Geht eine Einsprache ein, nimmt die Bauherrschaft Stellung. Die Behörde kann zu einer Einigungsverhandlung laden und das Ergebnis protokollieren. Über unerledigte Einsprachen entscheidet sie zusammen mit dem Baugesuch.

Warum
Eine Einsprache kann das Verfahren um Monate verlängern, eine Beschwerde um mehr. Wer offensichtlich unbegründet Einsprache erhebt, kann die Kosten tragen müssen.
Wer
Architekturbüro und du. Bei rechtlichen Fragen eine Baujuristin oder ein Baujurist.
Was du brauchst
Der Wortlaut der Einsprache und die Einschätzung des Architekturbüros.

Stolpersteine

Aus Ärger nicht mehr mit den Nachbarn reden. Eine Einigung ist fast immer schneller als ein Entscheid.

Dauert üblicherweise 1 Woche bis 3 MonateSchätzung von Schwupp.

Baubewilligung und Auflagen prüfen 1 bis 8 WochenFrist, die das Gesetz der Behörde setzt; oft überschritten

Der Gemeinderat oder die KBK eröffnet den Bauentscheid zusammen mit den Spezialbewilligungen des Kantons, auf eConstruction, wenn du dem zugestimmt hast. Er gilt als zugestellt, sobald du ihn öffnest, spätestens nach 7 Tagen. Fast immer enthält er Bedingungen und Auflagen. Die Gemeinde verrechnet nach eigenem Tarif 100 bis 4'000 Franken pro Dossier, bei komplexen Dossiers bis 15'000 Franken.

Warum
Auflagen sind verbindlich. Einige müssen vor Baubeginn erfüllt sein, andere während des Baus oder bei der Abnahme.
Wer
Die Gemeinde entscheidet. Du gehst die Auflagen einzeln mit dem Architekturbüro durch.
Was du brauchst
Die Baubewilligung im Wortlaut.

Stolpersteine

Auflagen überlesen, die Geld kosten, zum Beispiel zu Kanalisation, Brandschutz oder Umgebung. Auch die Gebührenrechnung der Gemeinde gehört ins Budget.

Dauert üblicherweise 1 bis 8 WochenFrist, die das Gesetz der Behörde setzt; oft überschritten.

Rechtskraft abwarten 4 bis 5 WochenGesetzliche Frist, auf den Tag genau

Gegen einen Entscheid des Gemeinderats kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Staatsrat erhoben werden, gegen einen Entscheid der KBK direkt beim Kantonsgericht: von dir und von allen, die Einsprache erhoben haben. Geht keine ein, ist die Bewilligung rechtskräftig.

Warum
Eine Beschwerde hält den Bau nur auf, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet wird. Ohne Einsprachen darf darum gleich nach der Zustellung gebaut werden, mit Einsprachen nach 10 Tagen, wenn niemand die aufschiebende Wirkung verlangt hat. Wer vor der Rechtskraft beginnt, trägt das Risiko einer gutgeheissenen Beschwerde. Ein Abbruch braucht immer die Rechtskraft.
Wer
Über eine Beschwerde entscheidet der Staatsrat, bei Entscheiden der KBK das Kantonsgericht. Ein Entscheid des Staatsrats kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden.
Was du brauchst
Das Datum, an dem dir der Entscheid zugestellt wurde.

Stolpersteine

Die drei Jahre aus den Augen verlieren. Beginnt der Bau nicht innert drei Jahren ab Rechtskraft, erlischt die Bewilligung. Begonnen ist er spätestens, wenn Fundament oder Bodenplatte stehen. Aus wichtigen Gründen kann die Behörde um höchstens drei Jahre verlängern.

Frist: Beschwerdefrist.

Dauert üblicherweise 4 bis 5 WochenGesetzliche Frist, auf den Tag genau.

Ziel der Phase: Baubewilligung rechtskräftig.

Was der Kanton Wallis sonst eigens regelt

Baugesuch einreichen Bauprojekt und Baugesuch 1 bis 3 WochenSchätzung von Schwupp

Das Architekturbüro stellt das Baugesuch mit Plänen, Formularen und Nachweisen zusammen. Du unterschreibst als Bauherrschaft.

Warum
Ohne Baubewilligung darf nicht gebaut werden. Zuständig ist die Gemeinde, das Verfahren richtet sich nach kantonalem Recht.
Wer
Architekturbüro oder Totalunternehmer. Eingereicht wird über die Plattform eConstruction, die seit Dezember 2025 alle Gemeinden nutzen. Für das Login braucht es eine SwissID. Auf Papier geht es auch.
Was du brauchst
Situationsplan vom patentierten Geometer, Projektpläne 1:50 oder 1:100, Grundbuchauszug, Formular zur Erdbebensicherheit, Energienachweis und je nach Gemeinde weitere Unterlagen.

Stolpersteine

Ein unvollständiges Gesuch einreichen. Jede Nachforderung verlängert das Verfahren um Wochen. Und den Kostenvorschuss übersehen: Manche Gemeinden verlangen ihn mit dem Gesuch, für die Bewilligungsgebühr und die Anschlussgebühren. Er ist fällig, bevor gebaut wird.

Dauert üblicherweise 1 bis 3 WochenSchätzung von Schwupp.

Bauprofile stellen Bauprojekt und Baugesuch 1 bis 2 WochenSchätzung von Schwupp

Auf dem Grundstück werden Stangen aufgestellt, die Lage und Umriss des geplanten Baus zeigen. Das Walliser Recht nennt das Profilierung. Die Behörde kann sie verlangen.

Warum
Die Profile zeigen an den Gebäudeecken die Fassadenhöhe und die Neigung der Dachlinien, bei Flachdächern die Höhe der Brüstung. Stimmen sie bei der Publikation nicht, wird die Auflage mit neuer Einsprachefrist wiederholt.
Wer
Geometer oder eine spezialisierte Firma, organisiert vom Architekturbüro.
Was du brauchst
Die Pläne des Baugesuchs.

Stolpersteine

Die Profile vergessen. Gehen keine Einsprachen ein, müssen sie nach Ablauf der Einsprachefrist weg, ausser die Behörde verfügt etwas anderes.

Dauert üblicherweise 1 bis 2 WochenSchätzung von Schwupp.

Baubeginn vorbereiten und melden Baufreigabe 1 bis 3 WochenSchätzung von Schwupp

Eine Baufreigabe kennt das Walliser Recht nicht. Du meldest der Behörde den Baubeginn und später das Ende der Arbeiten. Die Baupolizei kontrolliert die Auflagen, die vor Baubeginn gelten, und nach dem Aushub das Schnurgerüst und den Fixpunkt für die Höhen.

Warum
Wer ohne gültige Bewilligung baut, den Baubeginn nicht meldet oder Auflagen missachtet, riskiert einen Baustopp und eine Busse von 1'000 bis 100'000 Franken.
Wer
Architekturbüro oder Bauleitung, bei GU oder TU der Unternehmer.
Was du brauchst
Die Nachweise zu den Auflagen vor Baubeginn, etwa verlangte Muster für Materialien und Farben. Verlangte Anmerkungen im Grundbuch und die genehmigten Pläne eines Schutzraums müssen vor Baubeginn vorliegen.

Stolpersteine

Den Baubeginn planen, bevor die Freigabe schriftlich vorliegt.

Dauert üblicherweise 1 bis 3 WochenSchätzung von Schwupp.

Eingriffe ins Tragwerk berechnen lassen Planung und Kosten 1 bis 4 WochenSchätzung von Schwupp

Greift der Umbau in tragende Wände, Stützen, Decken oder das Dach ein, berechnet eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur, ob das Gebäude danach trägt und welche Verstärkung es braucht. Bei einer Aufstockung, einem Anbau oder einer schwereren Nutzung, etwa einem Dachausbau, gehört die Erdbebensicherheit dazu. Im Wallis gehört zu jedem Baugesuch das kantonale Formular zur Erdbebensicherheit, die erdbebenrelevanten Bauteile sind in den Plänen eingezeichnet.

Warum
Die Behörde prüft die Statik in der Regel nicht. Verantwortlich bleiben Bauherrschaft und Planende. Eine Wand ohne Berechnung zu entfernen, zeigt sich später als Riss oder erst im Schadenfall.
Wer
Eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur, beigezogen vom Architekturbüro. Ob ein Eingriff relevant ist, entscheidet im Zweifel die Fachperson.
Was du brauchst
Pläne des Bestands, die geplanten Eingriffe und, falls vorhanden, alte Statikunterlagen.

Stolpersteine

Eine tragende Wand erst auf der Baustelle als solche erkennen. Dann ruht die Arbeit, bis die Verstärkung berechnet und geliefert ist.

Dauert üblicherweise 1 bis 4 WochenSchätzung von Schwupp.

Baugesuch oder Meldung einreichen Bewilligung 1 bis 4 WochenSchätzung von Schwupp

Die Unterlagen werden zusammengestellt und bei der Gemeinde eingereicht. Du unterschreibst als Bauherrschaft.

Warum
Erst mit vollständigen Unterlagen beginnt die Frist der Behörde zu laufen.
Wer
Architekturbüro oder eine andere Fachperson mit der Ausbildung, die das Gesetz verlangt, ausser bei unbedeutenden Bauten. Eingereicht wird über die Plattform eConstruction, die seit Dezember 2025 alle Gemeinden nutzen. Für das Login braucht es eine SwissID. Auf Papier geht es auch.
Was du brauchst
Situationsplan vom patentierten Geometer, Pläne mit Bestand in Grau, Abbruch in Gelb und Neuem in Rot, Fotodossier, Grundbuchauszug und das Formular zur Erdbebensicherheit. Bei Gebäuden von vor 1991 eine Schadstoffdiagnose für die betroffenen Teile.

Stolpersteine

Ein unvollständiges Gesuch einreichen. Jede Nachforderung kostet Wochen. Und den Kostenvorschuss übersehen: Manche Gemeinden verlangen ihn mit dem Gesuch, für die Bewilligungsgebühr und, wo Anschlüsse ändern, für die Anschlussgebühren. Er ist fällig, bevor gebaut wird.

Dauert üblicherweise 1 bis 4 WochenSchätzung von Schwupp.

Schadstoff-Abklärung machen lassen Bewilligung 2 bis 4 WochenSchätzung von Schwupp

Eine Fachperson untersucht die Bauteile, in die eingegriffen wird, auf Asbest und andere Schadstoffe. Im Wallis gehört die Diagnose für Gebäude mit Baujahr vor 1991 zum Baugesuch. Sie darf bis 60 Tage nach der Auflage nachgereicht werden, wenn du das im Gesuch ankündigst.

Warum
Ohne Diagnose wird nicht entschieden. Wer sie nachreicht, verliert keine Zeit, solange sie innert der Frist kommt.
Wer
Eine Fachperson für Schadstoffdiagnostik. Architekturbüro oder Handwerker können jemanden empfehlen.
Was du brauchst
Zugang zu allen betroffenen Bauteilen und die Liste der geplanten Eingriffe.

Stolpersteine

Die Abklärung erst kurz vor Baubeginn machen. Dann fehlt die Zeit für die Sanierung, und ihre Kosten fehlen im Budget. Gib sie gleich nach der Bewilligung in Auftrag.

Dauert üblicherweise 2 bis 4 WochenSchätzung von Schwupp.

Publikation und Einsprachefrist abwarten Bewilligung 4 WochenGesetzliche Frist, auf den Tag genau

Das Gesuch wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Während 30 Tagen ab der Publikation kann jede interessierte Person das Dossier bei der Behörde einsehen, auf eConstruction mit dem publizierten Dossiercode. Wer unmittelbar betroffen ist, kann schriftlich und begründet Einsprache erheben, aber nur wegen Verletzung öffentlichen Rechts. Wer keine Einsprache erhebt, kann den Entscheid später nicht anfechten.

Warum
Erst nach Ablauf der Frist ist klar, ob jemand Einwände hat. Eine Rechtsverwahrung weist nur auf private Rechte hin und macht niemanden zur Partei.
Wer
Die Gemeinde. Die Nachbarn erfahren es besser vorher von dir als aus dem Amtsblatt.
Was du brauchst
Das Datum der Publikation im Amtsblatt und das Ende der Frist von 30 Tagen.

Stolpersteine

Handwerker fest auf einen Termin buchen, bevor die Bewilligung da ist.

Frist: Einsprachefrist.

Dauert üblicherweise 4 WochenGesetzliche Frist, auf den Tag genau.

Bewilligung und Auflagen prüfen Bewilligung 1 bis 8 WochenFrist, die das Gesetz der Behörde setzt; oft überschritten

Der Gemeinderat oder die KBK eröffnet den Bauentscheid zusammen mit den Spezialbewilligungen des Kantons, auf eConstruction, wenn du dem zugestimmt hast. Er gilt als zugestellt, sobald du ihn öffnest, spätestens nach 7 Tagen. Fast immer enthält er Bedingungen und Auflagen. Die Gemeinde verrechnet nach eigenem Tarif 100 bis 4'000 Franken pro Dossier, bei komplexen Dossiers bis 15'000 Franken.

Warum
Auflagen sind verbindlich und können Kosten auslösen, zum Beispiel zu Brandschutz, Energie oder Kanalisation.
Wer
Du und das Architekturbüro.
Was du brauchst
Die Bewilligung im Wortlaut.

Stolpersteine

Eine Auflage, die nicht tragbar ist, erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bemerken. Dann gilt sie.

Dauert üblicherweise 1 bis 8 WochenFrist, die das Gesetz der Behörde setzt; oft überschritten.

Schadstoffe sanieren lassen Baufreigabe 1 bis 3 WochenSchätzung von Schwupp

Hat die Abklärung Schadstoffe ergeben, entfernt sie eine anerkannte Fachfirma, bevor die anderen Handwerker beginnen.

Warum
Asbestfasern gefährden alle, die auf der Baustelle arbeiten oder im Haus wohnen. Die Sanierung ist Pflicht.
Wer
Eine anerkannte Sanierungsfirma. Bei kleinen Mengen dürfen instruierte Handwerker bestimmte Arbeiten selbst ausführen.
Was du brauchst
Den Schadstoffbericht.

Stolpersteine

Belastete Bauteile in Eigenleistung herausreissen.

Dauert üblicherweise 1 bis 3 WochenSchätzung von Schwupp.

Wer weiterhilft

Erste Anlaufstelle ist die Bauverwaltung deiner Gemeinde: Sie sagt, welches Verfahren für dein Vorhaben gilt, welche Unterlagen sie braucht und welche Fristen laufen. Pläne und Baugesuch erarbeitet meist ein Architekturbüro. Bei Einsprachen und Rekursen hilft eine Rechtsberatung, bei der Finanzierung die Bank.

Quellen

Andere Kantone

Schwupp erklärt, ersetzt aber keine Fachperson. Verbindlich ist, was deine Gemeinde und dein Kanton sagen. Für rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen wende dich an Architekturbüro, Rechtsberatung, Treuhand oder Bank.